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Verhaltensregeln und Bedingungen für Publisher
Die nachfolgenden Regelungen gelten verbindlich zwischen der Johnson Health Tech. GmbH, Geschäftsführer: Ulfert Böhme, Europaallee 51, 50226 Frechen, und Publishern im Zusammenhang mit Partnerprogrammen (Affiliate Marketing) auf der Plattform „ADCELL“, betrieben von der Firstlead GmbH, Rosenfelder Str. 15-16, 10315 Berlin.
Von diesen Verhaltensregeln und Bedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Publishers werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch von Johnson Health Tech. GmbH nicht Vertragsinhalt.
1. Suchmaschinenwerbung - Paid Search Aktivität (PPC) / Suchmaschinenoptimierung
1.1 Keyword Bidding (Begriffe & Optimierung)
a) Publisher dürfen weder auf Johnson Health Tech. GmbH, die Shop-Marke Johnson Fitness & Wellness oder die firmeneigenen Marken Matrix, Horizon, Vision, Synca, Bowflex und Schwinn, noch auf Schreibfehler oder andere Varianten (z.B. Plural/Singular oder Fremdsprachen) bieten, um bevorzugte Platzierungen in Google zu erzielen. Die Publisher sind somit verpflichtet, für alle Kampagnen die Begriffe „Johnson Health Tech.“ und „Johnson Health Tech. Online-Shop“ als negative Keywords in allen SEA-Konten zu belegen.
b) Publisher dürfen nicht auf Markenbegriffe in Kombination mit generischen Begriffen (z.B. „Johnson Health Tech. Geräte“, „Johnson Health Tech. Fitness“, „Johnson Health Tech. Laufband“, „Matrix Fitness“, „Horizon Laufband“, Synca Wellness“, „Schwinn Bike“, „Bowflex Maxtrainer“) bieten, um sich bevorzugt in Google zu platzieren.
c) Publisher dürfen nur Keywords verwenden, die in keiner Verbindung zu Johnson Health Tech. Keywords stehen.
d) Es liegt im Verantwortungsbereich des Publishers, bei jeglichen Unklarheiten seinen Account-Manager zu kontaktieren.
1.2 Display URL‘s
Publisher dürfen keine Rechtschreibfehler oder Kombinationen aus Klein- und Großschreibungen verwenden.
1.3 Landing Pages
a) Alle Klicks müssen zuerst auf der Publisher Webseite landen und der Nutzer muss von der Seite des Publishers auf https://www.johnsonfitness-shop.eu/ klicken.
b) Overlays, Redirects und weitergeleitete URLs sind nicht erlaubt.
1.4 Missachten der Bestimmungen und deren Konsequenzen
a) Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte der Johnson Health Tech. GmbH, deren Marken Matrix, Vision, Horizon, Synca, Bowflex, Schwinn, und der Shop-Marke Johnson Fitness & Wellness durch den Publisher berechtigt die Johnson Health Tech. GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige der Johnson Health Tech. GmbH und der Shop-Marke Johnson Fitness & Wellness darüber hinauszustehende Ansprüche gegenüber dem Publisher bleiben unberührt. Insbesondere ist Johnson Health Tech. GmbH gegenüber dem Publisher berechtigt, alle durch diese Verstöße erzielten Provisionen und Leistungen zu streichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
b) Johnson Health Tech. GmbH hat eine Null-Toleranz Betrugsgrenze. Jeder Verstoß eines Publishers gegen die aufgeführten Bedingungen kann somit zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom Johnson Health Tech. GmbH Partnerprogramm, mit keinerlei Aussicht auf Wieder-Einsatz, führen. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüchen behält sich die Johnson Health Tech. GmbH vor.
2. Gutscheine/Rabattcodes/Aktionen
2.1 Autorisierte Gutschein-/Promotioncodes
a) Ein autorisierter Gutschein-/Promotioncode wird Ihnen als solcher von Ihrem Account-Manager mitgeteilt. Andere Gutschein-/Promotioncodes können Ihnen von Ihrem Account-Manager mitgeteilt werden, diese werden dann immer als „autorisiert“ bezeichnet.
b) Publisher dürfen nicht für abgelaufene Coupon-/Gutscheincodes außerhalb des Angebotszeitraums werben. Wenn abgelaufene Gutschein-/Promotioncodes weiterhin beworben werden, gilt Klausel 2.2 hinsichtlich der Verwendung nicht autorisierter Gutschein-/Promotioncodes.
2.2 Nicht autorisierte Gutschein-/Promotioncodes:
a) Ein nicht autorisierter Gutschein-/Promotioncode ist ein Code, der nicht von Johnson Health Tech. GmbH bereitgestellt worden ist.
b) Publisher dürfen weder nicht autorisierte Gutschein-/Promotioncodes verwenden, noch dürfen sie auf Ihrer Website eine URL zu einem solchen Gutschein-/Promotioncode nennen.
c) Johnson Health Tech. GmbH wird alle Provisionen auf alle Bestellungen verweigern, wenn ein nicht autorisierter Promotioncode verwendet wurde und wird die in 1.4 genannten Sanktionen einleiten.
3. E-Mail-Marketing Kampagnen, Vorlagepflicht
Alle vom Publisher vorgeschlagenen E-Mail-Marketing Ideen (Ausnahme-Kampagnen) müssen zunächst Ihrem Account-Manager und der Johnson Health Tech. GmbH zur Genehmigung vorgelegt werden.
4. Umstrittene Transaktionen
Publisher müssen Provisionsanträge über die Account Manager innerhalb von 7 Tagen ab dem erwarteten Zahlungseingang stellen.
5. Bewerbung von einzelnen Artikeln und Artikelgruppen
Eine Bewerbung von einzelnen Artikeln mit Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen/Vorteilen darf nur erfolgen, soweit der beworbene Artikel tatsächlich online verfügbar ist, mit einem entsprechenden Rabatt/Preisnachlass/Vorteil versehen ist und man mit einem Klick auf die Werbung auf die entsprechende Seite gelangt. Eine Bewerbung von Artikelgruppen mit Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen/Vorteilen darf nur erfolgen, soweit man bei einem Klick auf die Werbung auf eine Übersichtsseite der Artikelgruppe kommt, auf der zumindest auch Artikel dabei sind, die tatsächlich verfügbar und auch mit einem entsprechenden Rabatt/Preisnachlass/Vorteil versehen sind. Bei Nutzung der Produktdaten verpflichtet sich der Partner, diese täglich zu aktualisieren, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Google Shopping Listung ist nicht gestattet. Sollte Johnson Health Tech. GmbH wegen durch den Publisher fehlerhaft dargestellter Produktinformationen in Anspruch genommen werden, wird der Publisher die Johnson Health Tech. GmbH auf erstes Anfordern von etwaigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, vollumfänglich freistellen.
6. Redirects
a) Publisher können URLs nicht auf die Johnson Health Tech. GmbH und die Shop-Marke Johnson Fitness & Wellness Homepage oder andere Seiten der Johnson Health Tech. GmbH weiterleiten.
b) Autorisierte Publisher dürfen Johnson Health Tech. GmbH und die Shop-Marke Johnson Fitness & Wellness ausschließlich auf Seiten bewerben, die vorher genehmigt wurden und dürfen ohne Genehmigung keine anderen Seiten aus Ihrem Portfolio verwenden.
7. Werbe-Aktivität von Publishern
a) Von Publishern vorgeschlagene Werbe-Aktivitäten müssen dem Account-Manager zur Genehmigung vorgelegt werden, so dass Johnson Health Tech. GmbH jegliche zusätzliche Seiten-Aktivität unter Kontrolle hat (Visitors etc.).
8. Weitere Verpflichtungen der Partner
a) Anstößige Inhalte
Sie sind verantwortlich für den Betrieb, die Errichtung und die Pflege Ihrer Website und für alle Materialien, die auf Ihrer Website angezeigt werden. Inbegriffen sind auch der technische Betrieb Ihrer Seite und die technischen Systeme. Insbesondere garantieren Sie, dass Ihre Website frei von Pornographie, Gewaltdarstellungen (sexuelle Gewalt, Tötung von Menschen oder Tieren), Verharmlosung oder Verherrlichung von Drogen und Waffen, diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten und unangebrachten Sprachgebrauch (sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung, etc.) ist und keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten herstellt.
b) Duplicate Content, Nachbildung der Seite, keine wirtschaftliche Verbundenheit
Sie verpflichten sich dazu, Ihre Seite nicht in einer Weise zu gestalten, dass der Eindruck entsteht es könnte sich um einen Teil unserer Seite handeln bzw. das Verwechslungsgefahr mit unserer Website besteht. Ihr Domainname oder die Meta Tags Ihrer Website dürfen nicht das Wort „Johnson Health Tech. GmbH und die Shop-Marke „Johnson Fitness & Wellness“ enthalten.
c) Forced Klicks
Die Verwendung von „Forced Clicks“ (erzwungenen Klicks) ist untersagt.
d) Erstellen von Angeboten
Sie sind nicht berechtigt, die Johnson Health Tech. GmbH zu vertreten oder Angebote in deren Namen zu erstellen oder anzunehmen. Sie handeln nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von Johnson Health Tech. GmbH oder die Shop-Marke Johnson Fitness & Wellness.
e) Cookie-Dropping / InFrame-Einbindung
Es ist nicht gestattet, die Johnson Health Tech. GmbH und die Shop-Marke Johnson Fitness & Wellness-Website in einem Frame in andere Websites einzubinden und hierbei einen Cookie zu setzen.
f) Vertraulichkeit
Alle Informationen, dazu gehören die Regelungen dieser Vereinbarung, finanzielle und geschäftliche Informationen (z.B. Provisionshöhe), Verkäufer- und Kundenlisten sowie Verkaufs- und Preisinformationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht zu eigenen Zwecken verwendet werden.
g) Entfernen von Aktionen/Werbemitteln
Sofern Johnson Health Tech. GmbH die Entfernung von Aktionen/Werbemitteln verlangt, ist der Publisher dazu verpflichtet, diesem Verlangen unverzüglich nachzukommen. Bei einem Verstoß wird Johnson Health Tech. GmbH sämtliche Kosten, die aufgrund diesbezüglich geltend gemachter Ansprüche Dritter entstehen, einschließlich Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, an den Publisher weiterbelasten.
9. Datenschutz, Beachtung sonstiger gesetzlicher Vorgaben, Kennzeichnungspflichten etc.
a) Der Publisher wird die jeweils anwendbaren, insb. die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und alle bei der Durchführung der Aktionen betrauten Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichten.
b) Der Publisher hat stets die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit seiner Publishertätigkeit zu beachten; z.B. bzgl. der Kennzeichnung von Werbung.
Er hat insbesondere jede Handlung zu unterlassen, die als wettbewerbswidrig im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb einzustufen sein könnte.
Auch Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter hat der Publisher stets zu beachten und eine Verletzung strengstens zu vermeiden.
Sollte Johnson Heath Tech. GmbH von Dritten (Wettbewerbern, Verbraucherschutzverbänden etc.) wegen rechtswidrigem Verhalten des Publishers in Anspruch genommen werden, hat der Publisher Johnson Health Tech. GmbH auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen und auch die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten (wie z.B. Gerichtskosten und Anwaltskosten zu erstatten).
10. Abtretung
Der Publisher ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Johnson Health Tech. GmbH an Dritte abzutreten.
11. Haftung
a) Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet die Johnson Health Tech. GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
b) Auf Schadensersatz haftet die Johnson Health Tech. GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Johnson Health Tech. GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. „Kardinalpflicht“, d.h. einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Publisher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Johnson Health Tech. GmbH auf den Ersatz sog. „vertragstypisch vorhersehbarer Schäden“ begrenzt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
c) Die hier formulierten Haftungsbegrenzungsregelungen gelten entsprechend für Organe und Mitarbeiter der Vertragsparteien.
12. Salvatorische Klausel, Schriftform, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
a) Sollten einzelne vorstehende Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird der übrige Teil dieser Regelungen davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung.
b) Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen der Schriftform, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Johnson Health Tech. GmbH in Frechen, Deutschland.
d) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: Juli 2024